An- und Abmeldung von Lehrpersonen und Fahrzeugen in Fahrschulen - Antrag
Allgemeine Informationen
An- und Abmeldung von Lehrpersonen und Fahrzeugen müssen der Abteilung für Rechtliche Verkehrsangelegenheiten bekannt gegeben werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Keine
Fristen und Termine
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Antrag.
Zuständige Stelle
Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
Dezernat Fahrschulen
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Fax: +43 1 79514-99-38319
E-Mail: fahrschulen@ma65.wien.gv.at
Ansprechperson:
Verena Partsch
Telefon: +43 1 79514-38316
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet
Erforderliche Unterlagen
Der formlose Antrag auf An- bzw. Abmeldung kann schriftlich, persönlich, am Postweg, per Fax: +43 1 79514-99-38319 oder mittels E-Mail post@ma65.wien.gv.at eingebracht werden.
Kosten und Zahlung
Lehrpersonal-Anmeldung:
- 14,30 Euro Antragsgebühr
- 14,30 Euro für den Ausweis
- 26 Euro Verwaltungsabgabe
Die Gebühren können mittels Überweisung ("Zahlungsinformation" im Bescheid) bezahlt werden.
Alternativ steht für die Einzahlung der Gebühren im Magistratischen Bezirksamt, 3., Karl-Borromäus-Platz 3, eine Kassa zur Barzahlung und eine Bankomatkassa zur Verfügung.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten: Der Bearbeitungsaufwand der Behörde wird erleichtert, wenn die Unterlagen per E-Mail oder Fax übermittelt werden.
Stadt Wien | Rechtliche Verkehrsangelegenheiten
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